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Jährliches Dokument

 

Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat ("Jährliches Dokument"). Zusätzlich ist das "Jährliche Dokument" bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu hinterlegen. Die Allerthal-Werke AG hat sich für die Veröffentlichung des "Jährlichen Dokuments" auf seiner Website entschieden, um der Öffentlichkeit den Zugang zu den Finanzdaten zu erleichtern.

Das 'Jährliche Dokument' für 2011 finden Sie hier

Das 'Jährliche Dokument' für 2010 finden Sie hier

Das 'Jährliche Dokument' für 2009 finden Sie hier

Das 'Jährliche Dokument' für 2008 finden Sie hier

Das 'Jährliche Dokument' für 2007 finden Sie hier

Das 'Jährliche Dokument' für 2006 finden Sie hier

Das 'Jährliche Dokument' für 2005 finden Sie hier

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