Am 1. Juli 2005 ist das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) in Kraft getreten. Nach § 10 Absatz 1 WpPG hat ein Emittent, dessen Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die der Emittent in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund gesetzlicher Regelungen veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.
Diese gesetzlichen Regelungen sind im Einzelnen:
1. §§ 15, 15a, 26, 30b Abs. 1 und 2, §§ 30e, 30f Abs. 2, §§ 37v, 37w, 37x, 37y, 37z Abs. 4 des Wertpapierhandelsgesetzes
2. §§ 42 und 54 des Börsengesetzes in Verbindung mit einer Börsenordnung
3. entsprechende ausländische Vorschriften
Im Folgenden stellen wir Ihnen das Jährliche Dokument für unser Geschäftsjahr 2007 zur Verfügung.
Mitteilungspflichtige Wertpapiergeschäfte
Directors' Dealings 2007
Für das Jahr 2007 liegen keine Directors' Dealings Meldungen vor.
Weitere zu veröffentlichende Mitteilungen
16.07.2007: Veröffentlichung, Mitteilung gem. § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG [PDF] Bundesanzeiger
18.05.2007: Veröffentlichung, Einladung zur Hauptversammlung [PDF] Bundesanzeiger
Finanzkalender 2007
25.06.2007: Hauptversammlung
Für den Fall, dass ein hier angegebener Internetlink oder ein hier angegebener Pfad nicht verfügbar oder funktionsfähig sein sollte, halten wir die Information in gedruckter Form zur kostenlosen Ausgabe für Sie bereit. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Silvia Schneider.
Informationen, die in diesem jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind möglicherweise nicht mehr aktuell.