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Jährliches Dokument 2008

Nach § 10 WpPG sind Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, dazu verpflichtet, dem Publikum mindestens einmal jährlich ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangen zwölf Monaten aufgrund auf Grundlage des Wertpapierhandels- (WpHG), des Wertpapierprospekt- (WpPG) und des Börsengesetzes (BörsenG) veröffentlicht hat.

Dieses Dokument umfasst alle Informationen, die das Unternehmen auf Grundlage der §§ 15, 15a, 26, 30b Abs. 1 und 2, §§ 30e, 30f Abs. 2, §§ 37v, 37w, 37x, 37y, 37z Abs. 4 des WpHG, der §§ 42 und 54 des BörsenG in Verbindung mit einer Börsenordung oder der entsprechenden ausländischen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.

Im Folgenden stellen wir Ihnen das Jährliche Dokument für unser Geschäftsjahr 2008 zur Verfügung.

Finanzkalender 2008

23.06.2008: Hauptversammlung

Für den Fall, dass ein hier angegebener Internetlink oder ein hier angegebener Pfad nicht verfügbar oder funktionsfähig sein sollte, halten wir die Information in gedruckter Form zur kostenlosen Ausgabe für Sie bereit. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Silvia Schneider.

Informationen, die in diesem jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind möglicherweise nicht mehr aktuell.

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