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"Mit In-Kraft-Treten des § 15a WpHG in der Fassung durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz am 01. Juli 2002 müssen Geschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und ihrer Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner und Verwandten ersten Grades in Wertpapieren der eigenen Gesellschaft unverzüglich veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung
dieser Geschäfte ist ein wichtiger Beitrag zur Prävention von
Insidergeschäften. Die Kenntnis über solche Geschäfte ist
für den Markt von großer Bedeutung, da diese Transaktionen
Anhaltspunkte über die Einschätzung der weiteren Geschäftsaussichten
durch die Unternehmensleitung geben. Gleichzeitig soll durch die Mitteilungs-
und Veröffentlichungspflichten die Identifikation mit dem Unternehmen
gefördert werden." Die Allerthal-Werke AG hat sich zur Erfüllung dieser Verpflichtung einem Service der DGAP angeschlossen. Mit dem Aufruf des folgenden Links können Sie die Wertpapiergeschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Allerthal-Werke AG bis zu 30 Tage rückwirkend einsehen: |