"Mit In-Kraft-Treten des § 15a WpHG in der Fassung durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz am 01. Juli 2002 müssen Geschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und ihrer Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner und Verwandten ersten Grades in Wertpapieren der eigenen Gesellschaft unverzüglich veröffentlicht werden.

Die Veröffentlichung dieser Geschäfte ist ein wichtiger Beitrag zur Prävention von Insidergeschäften. Die Kenntnis über solche Geschäfte ist für den Markt von großer Bedeutung, da diese Transaktionen Anhaltspunkte über die Einschätzung der weiteren Geschäftsaussichten durch die Unternehmensleitung geben. Gleichzeitig soll durch die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten die Identifikation mit dem Unternehmen gefördert werden."
(Quelle: www.bafin.de)

Die Allerthal-Werke AG hat sich zur Erfüllung dieser Verpflichtung einem Service der DGAP angeschlossen. Mit dem Aufruf des folgenden Links können Sie die Wertpapiergeschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Allerthal-Werke AG bis zu 30 Tage rückwirkend einsehen:

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