›› Erklärung gemäß § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Allerthal-Werke AG erklären, dass den vom Bundesministerium des Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ nicht entsprochen wurde und wird. Angesichts der Größe und der Marktkapitalisierung der Gesellschaft sowie deren Ausrichtung wäre die Übernahme mit einem unangemessen hohen Aufwand verbunden. Dessen ungeachtet beachten der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft den im Deutschen Corporate Governance Kodex niedergelegten Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, um im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.

Köln, den 22.12.2009

Aufsichtsrat und Vorstand der Allerthal Werke AG